Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des IT-Planungsrat-Projektes Qualifica Digitalis.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
1. Teilbereich: Texte in Leichter Sprache
a) Beschreibung
Bislang gibt es die Texte nicht in Leichter Sprache.
b) Die Texte sollen jedoch schnellstmöglich in Leichter Sprache nachgeliefert und entsprechend auf der Website eingebunden werden.
2. Teilbereich: Texte in Deutscher Gebärdensprache
a) Beschreibung
Bislang gibt es die Inhalte nicht in Deutscher Gebärdensprache, sondern nur eine Information zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung der Barrierefreiheit.
3. Es gibt keine textliche Alternative für das eingebundene Youtube-Video.
4. Bei browserbasierter Vergrößerung ist die Wahrnehmbarkeit und die Bedienbarkeit eingeschränkt.
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 19.02.2021 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von: Albrecht MediaPro
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne über qualifica.digitalis@finanzen.bremen.de mit.
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.